PM - Stufen

Partikelminderungsstufen

PM1

Bei der Partikelminderungsstufe PM1 geht es um die Nachrüstung von Euro-1- und Euro-2-Diesel-Pkw . Der Grenzwert dieser Fahrzeuge für die Partikelmasse bewegt sich zwischen 0,18 g/km und 0,08 g/km. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters kann der für Euro-3-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,05 g/km erreicht werden.
 

PM2

PM2 ist die Partikelminderungsstufe für die Nachrüstung von Euro-3-Diesel-Pkw. Der Grenzwert ist hier 0,05 g/km. Durch Nachrüstung eines Partikelfilters muss der für Euro-4-Diesel-Pkw geltende Grenzwert von 0,025 g/km erreicht werden.
 

PM3

PM3 ist für die Nachrüstung von ab Werk nicht vorbereiteten Euro-4-Diesel-Pkw vorgesehen. Sie halten nach geltendem Recht lediglich einen Grenzwert von 0,025 g/km ein. Bei Nachrüstung eines Partikelfilters muss der Euro-4-Grenzwert von 0,0125 g/km erreicht werden.
 

PM4

PM4 greift auf den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km zurück. Diese Stufe wurde für die Nachrüstung von im Verkehr befindlichen Euro-4-Diesel-Pkw geschaffen, die bereits ab Werk entsprechend vorgerüstet sind. 

PM5

PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Verkehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenzwertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäischen Kommission für die zukünftige Euro 5 vorgeschriebenen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

Powered by edv-lux.de