Plakettenverordnung
regelt seit 1. März 2007 Kfz-Schadstoffklassen
Am 1. März 2007 trat die Plakettenverordnung zur Einteilung der Kraftfahrzeuge in verschiedene Schadstoffklassen in Kraft. Von der Schadstoffklasse Euro 2 bis Euro 4 gibt es verschiedene Plaketten. Haben Sie ein Fahrzeug der Schadstoffklasse 1 (das sind ältere Diesel-PKW), erhalten Sie keine Plakette. Das heisst Sie dürfen in bestimmten Zonen in Städten nicht mehr fahren. Mit Hilfe der Plakettenverordnung hat jede Stadt und Gemeinde nun die Möglichkeit, Fahrverbote für besonders belastete Stadtgebiete festzulegen. Grundlage für diese Fahrverbote ist die Umweltgesetzgebung. Wenn Sie also in Zukunft ein Schild mit den Farben gelb, rot, grün sehen, hängt es von Ihrer Plakette ab, ob Sie dort fahren dürfen oder nicht.
Welche Plakette bekomme ich
Auf der Internetseite www.feinstaub.gtue.de sehen Sie welche Plakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten. Die Plaketten erhalten Sie bei AU - berechtigten Werkstätten und sämtlichen Zulassungsstellen wie TÜV oder DEKRA.
Unser Tipp
Kümmern Sie sich rechtszeitig um Ihre Plakette, dann ist Ihre Mobilität gewahrt.
Schadstoffgruppen für Pkw und Wohnmobile
Schadstoffgruppe 1
Keine Plakette
- Die Schadstoffgruppe 1 erhält keine Plakette, sie umfasst:
- Pkw mit Ottomotor ohne geregeltem Katalysator bzw. geregeltem Katalysator nach der sog. Anlage XXIII StVZO (nationale Einstufung für Fahrzeuge bis 1993).
- Diesel-Pkw nach Euro 1 oder schlechter - Schadstoffschlüsselnummer
- Benziner: 0 bis 13, 15, 17, 77, 88, 98
- Diesel: 0 bis 24, 34, 40, 77, 88, 98
Schadstoffgruppe 2
- Die Schadstoffgruppe 2 umfasst:
- Diesel-Pkw Euro 2
- Diesel-Pkw Euro 2
- Schadstoffschlüsselnummer
- Diesel: 25 bis 29, 35, 41, 71
Schadstoffgruppe 3

- Die Schadstoffgruppe 3 umfasst:
- Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3
- Diesel Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw = 2.500 kg zGG)
- Diesel-Pkw nach Euro 3 bzw. D3
- Schadstoffschlüsselnummer
- Diesel: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52, 72
- Diesel mit Partikelfilter (PM1): 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71, 77
Schadstoffgruppe 4

- Die Schadstoffgruppe 4 umfasst:
- Diesel-Pkw mit Partikelemissionen unter 5 mg/km (Vorschlag für Euro 5), entspricht PM5
- Pkw mit Ottomotor und geregeltem Katalysator (ab Abgasrichtlinie 91/441/EWG)
- Kfz ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzelle)
- Diesel-Pkw nach
- Euro 4
- D 4
- Euro 3 und D4 (Euro 3 alleine ist nicht ausreichend für die grüne Plakette) - Diesel- Pkw mit Nachrüstung entsprechend PM1 (Pkw > 2.500 zGG), PM2, PM3 und PM4 Schadstoffschlüsselnummer
- PM2: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48, 67 bis 70
- PM3: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 66
- PM4 sowie PM5Benziner: 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75
- Diesel: 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70, 73 bis 75
- Diesel mit Partikelfilter: PM1: 49 bis 52

